Sterbekasse Hilfe am Grabe VVaG

VVaG = Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Die Sterbekasse Hilfe am Grabe ist ein "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG)

Versicherung bis 3.500 €

Die Sterbegeld-Versicherung kann ab 100 € bis maximal 3.500 € abgeschlossen. Es können auch spätere Erhöhungen bis maximal 3.500 € Gesamtsumme erfolgen.

Eintrittsalter

Mitglied in der Sterbekasse kann jede Person zwischen 0 und 59 Jahren werden. Bei Minderjährigen vertretungsweise durch die Erziehungsberechtigten. Eine Versicherung oder Erhöhung der Versicherung ist ab dem 60. Lebensjahres nicht mehr möglich.

Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet nach dem Alter des Versicherten bei Abschluss der Versicherung sowie der Versicherungssumme. Dies gilt auch für spätere Erhöhungen der Versicherung.

Beitragszahlung

Der Beitrag für die Versicherung ist bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres zu zahlen, d.h. bis Ende des Monats in dem der Versicherte 80 Jahre alt wird.

Die Beitragszahlung kann im Bankeinzugsverfahren halbjährlich oder jährlich erfolgen.

Auszahlung der Versicherung

Die Versicherungsleistung wird im Sterbefall an die Person ausgezahlt, die der Sterbekasse die Versicherungspolice mit Sterbeurkunde einreicht. Die Versicherungsleistung kann auch mit Vollendung des 80. Lebensjahres an den Versicherten gegen Vorlage der Versicherungspolice ausgezahlt werden.

Sollte im Sterbefall die Police nicht auffindbar sein, kann ersatzweise die unten zum Download bereitgestellte Verlusterklärung mit Sterbeurkunde eingereicht werden.

Kündigung der Versicherung

Die Kündigung der Versicherung ist nur durch den Versicherungsnehmer oder dessen Vertreter (mit Nachweis) möglich. Im Falle der Kündigung wird ein Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, der sich nach der Zugehörigkeitsdauer zur Sterbekasse richtet, als Rückvergütung erstattet, maximal jedoch 75 % des Sterbegeldes der Versicherung.


Formulare und Satzung zum Download

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