Was ist zu tun?
Je nach Sterbeort besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den/die Verstorbene bis zu 36 Stunden auch zu Hause aufzubahren. Hier müssen das die Räumlichkeiten natürlich zulassen. Bis zum Beisetzungstermin oder der Überführung zur Einäscherung stehen maximal 8 Werktage zur Verfügung. Über Details dieser Vorschriften klären wir Sie im Trauergespräch auf.