Was ist zu tun?
Je nach Sterbeort besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den/die Verstorbene bis zu 36 Stunden auch zu Hause aufzubahren. Hier müssen das die Räumlichkeiten natürlich zulassen. Bis zum Beisetzungstermin oder der Überführung zur Einäscherung stehen maximal 8 Werktage zur Verfügung. Über Details dieser Vorschriften klären wir Sie im Trauergespräch auf.
Bei Tod zu Hause
Hausarzt oder Notarzt (Tel. 116 117) benachrichtigen. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt eine Todesbescheinigung aus. Bestattungsinstitut benachrichtigen.
Bei Tod im Krankenhaus oder Seniorenheim
Der Tod wird vom Arzt im Krankenhaus festgestellt und dort wird die Todesbescheinigung ausgestellt. Im Seniorenheim wird der Arzt vom Heim beauftragt. Sie müssen ein Bestattungsinstitut beauftragen.
Bei Unfalltod, Suizid oder Verbrechen
Nächstes Polizeirevier benachrichtigen, Arzt oder Notarzt benachrichtigen, Bestattungsinstitut informieren und beauftragen
